Projektablauf bei uns

Hin­weis: Die­ser Bei­trag ist für Besu­cher gedacht, die kei­ne oder nur gerin­ge Erfah­rung in der Beauf­tra­gung einer Medi­en­agen­tur haben. Soll­ten Sie jedoch zu den erfah­re­nen Men­schen gehö­ren, brau­chen Sie hier nicht wei­ter zu lesen…

Grundsätzliches

Wie ein Gestal­tungs­pro­jekt im Ein­zel­fall abläuft, ist natür­lich im wesent­li­chen von Art und Umfang des Pro­jekts abhän­gig. Eine Inter­net­prä­senz unter­liegt ande­ren Pla­nungs- und Pro­duk­ti­ons­schrit­ten als bei­spiels­wei­se ein Druckerzeug­nis oder ein 3D-Video­clip. Doch schon allein bei der Inter­net­pro­duk­ti­on gibt es nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se mas­si­ve Unter­schie­de, bei­spiels­wei­se zwi­schen der ein­fa­chen “Web-Visi­ten­kar­te” und einem umfang­rei­chen The­men­por­tal mit Shop­an­bin­dung, Forum, zugangs­ge­schüt­zen Son­der­be­rei­chen und mul­ti­me­dia­len Inhal­ten wie Film und Musik. Der nach­ste­hen­de Text bezieht sich auf die Pro­duk­ti­on einer nor­ma­len, gewerb­li­chen Inter­net­prä­senz, wel­che nach Über­ga­be vom Kun­den eigen­stän­dig wei­ter ver­wal­tet wird.

Kundenkontakt

Egal auf wel­chem Weg man zuein­an­der fand, der ers­te Schritt ist immer der direk­te Kon­takt und die ers­te Bestands­auf­nah­me vor Ort beim Kunden.

Nur so ist es mög­lich, die Per­sön­lich­keit des Kun­den oder das Ambi­en­te einer Ört­lich­keit wie dem zu por­trai­tie­ren­den Unter­neh­men in die spä­te­ren Gestal­tungs­ideen ein­flie­ßen zu lassen.

Eben­falls ist es schon hier aus­schlag­ge­bend, jede noch so klei­ne Vor­stel­lung des poten­zi­el­len Auf­trag­ge­bers zu erfra­gen. Wenn mög­lich, wer­den ers­te Skiz­zen bereits jetzt ange­fer­tigt und aus­führ­lich besprochen.

Entwurfsphase

In die­ser Pha­se wer­den maxi­mal drei Ent­wür­fe ange­fer­tigt die dem Kun­den zur Ansicht vor­ge­legt wer­den. Wich­tig ist auf Kun­den­sei­te das Ver­ständ­nis dafür, dass die Krea­tiv­ar­beit, die in die­ser Zeit geleis­tet wird, mit­hin die wich­tigs­te Arbeit im gan­zen Pro­jekt darstellt.

Hier wird der eigent­li­che Grund­stein für den Erfolg eines Pro­jekts gelegt.

Falls noch kein offi­zi­el­ler Auf­trag vor­liegt, wäre es jedoch ver­mes­sen zu erwar­ten, dass der Gestal­ter ohne Ver­trags­ab­schluss bereits die voll­stän­dig fer­ti­ge Arbeit ablie­fert. Viel­mehr sind die vor­ge­leg­ten Gestal­tun­gen als mehr oder weni­ger detail­liert skiz­zier­te Vor­schlä­ge zu ver­ste­hen, die nicht zuletzt dazu die­nen sol­len, den Kun­den davon zu über­zeu­gen, dass eine Part­ner­schaft mit uns nur von Vor­teil für Ihn wäre. Je nach Volu­men der vom Kun­den gefor­der­ten Vor­leis­tung kann es sein, dass eine Ent­gelt­zah­lung die­ser ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen ange­setzt wird, selbst wenn der eigent­li­che Auf­trag doch nicht zustan­de kommt. Sie­he hier­zu auch unse­re AGB.

Eigent­lich selbst­ver­ständ­lich:
Gestal­tungs­leis­tun­gen sind nicht nur nach deut­schem Recht auto­ma­tisch urhe­ber­recht­lich geschützt. Das gilt auch für Vor­leis­tun­gen, egal ob als aus­for­mu­lier­te Idee, als Text oder Illus­tra­ti­on skiz­ziert oder für zum Teil oder voll­stän­dig aus­ge­ar­bei­te­te Ent­wür­fe.

Wuss­ten Sie, dass ähn­lich wie bei Soft­ware der Auf­trag­ge­ber zuletzt nur das Nut­zungs­recht an der vom Gestal­ter erbrach­ten Werk­leis­tung kauft – NICHT das Recht am Werk selbst?

Das geht nur, wenn ein über die Bereit­stel­lung hin­aus­ge­hen­des Ver­fü­gungs- und Eigen­tums­recht ver­trag­lich inte­griert wur­de.
Sich als inter­es­sier­ter Kun­de Vor­schlä­ge machen zu las­sen, die­se offi­zi­ell abzu­leh­nen und dann im Nach­trag ander­wei­tig zu rea­li­sie­ren, ist dem­nach auch kei­ne wirk­lich gute, weil nur nur ver­meint­lich kos­ten­spa­ren­de Idee…
Und ja, sol­che Kun­den hat­ten wir auch schon…

Entscheidungsphase

Klingt unglaub­lich, ist aber ein ech­ter Erfah­rungs­wert: in 9 von 10 Fäl­len rei­chen maxi­mal 3 Ent­wür­fe um die Pro­duk­ti­on begin­nen zu kön­nen. Der favo­ri­sier­te Ent­wurf wird nach Pro­duk­ti­ons­frei­ga­be, falls erfor­der­lich, so lan­ge ange­passt, bis er exakt dem Kun­den­wunsch entspricht.

Die hier fest­ge­leg­te Marsch­rich­tung wird zur eigent­li­chen Ver­trags­grund­la­ge, denn wir pro­du­zie­ren genau das was hier ver­ein­bart wur­de. Spä­te­re Ände­run­gen, die nur ein gewis­ses Maß vom Plan abwei­chen, sind in der Regel kein Pro­blem.
Ände­run­gen die nach Pro­duk­ti­ons­start wesent­lich oder voll­stän­dig vom ursprüng­li­chen Plan abwei­chen, erfor­dern jedoch in der Regel eine Ver­trags­an­pas­sung und Nachkalkulation.

Produktion

Es ist bei uns üblich, dass der Kun­de nahe­zu am glei­chen Tag, an dem wir mit der Online­ar­beit begin­nen, online Ein­blick in die Pro­duk­ti­on erhält. Damit ist gewähr­leis­tet, dass er jeder­zeit in die Ent­wick­lung ein­grei­fen und Ände­rungs­wün­sche anbrin­gen kann. Auch even­tu­ell “durch­ge­schlüpf­te” Miss­ver­ständ­nis­se las­sen sich so schnell und unbü­ro­kra­tisch abfangen.

Beta-/Alpha-Versionen

Die­se Begrif­fe ste­hen für die ers­te Ver­si­on, die bereits mit allen Eigen­schaf­ten aus­ge­stat­tet, aber im Detail durch­aus noch unvoll­stän­dig sein kann, sowie die letz­te Ver­si­on vor der offi­zi­el­len Über­ga­be in die Ver­öf­fent­li­chung.
Spä­tes­tens wenn die­se Zustän­de erreicht sind und bis dahin kei­ne Reak­ti­on sei­tens des Kun­den erfolg­te, neh­men wir wie­der Kon­takt auf und bit­ten um Zwischenabnahme

Übergabe und Endabrechnung

Wenn die Pro­duk­ti­on auch für Sie als Kun­den den gewünsch­ten End­zu­stand erreicht hat, erfolgt die offi­zi­el­le Über­ga­be. Sofern ver­ein­bart fol­gen nun die Schu­lun­gen, bei­spiels­wei­se in den Gebrauch des Redak­ti­ons­sys­tems oder in ande­re tech­ni­sche Umstän­de, die der Erklä­rung bedürfen.

Sofern nicht bereits zu Pro­jekt­be­ginn im übli­chen Drei­stu­fen-Abrech­nungs­mo­dell anders gere­gelt, erfolgt nun die fina­le Rech­nungs­stel­lung. Soll­te sich in der Fol­ge­zeit ein trotz dau­er­haf­ter Prü­fung über­se­he­ner Feh­ler zu erken­nen geben, wird die­ser natür­lich ohne Nach­be­rech­nung korrigiert.

Feh­ler, die durch kun­den­sei­ti­ge Fehl­be­die­nun­gen, durch tech­ni­sche Sys­tem­ver­än­de­run­gen Drit­ter oder ande­re Umstän­de außer­halb unse­res Ein­flus­ses ent­ste­hen, wer­den nach Beauf­tra­gung selbst­ver­ständ­lich auch korrigiert.

Bis zur voll­stän­di­gen Rech­nungs­be­glei­chung bleibt ein fer­ti­ges Pro­jekt Eigen­tum der SDVC MEDIEN GMBH.