Projektablauf bei uns
Hinweis: Dieser Beitrag ist für Besucher gedacht, die keine oder nur geringe Erfahrung in der Beauftragung einer Medienagentur haben. Sollten Sie jedoch zu den erfahrenen Menschen gehören, brauchen Sie hier nicht weiter zu lesen…
Grundsätzliches
Wie ein Gestaltungsprojekt im Einzelfall abläuft, ist natürlich im wesentlichen von Art und Umfang des Projekts abhängig. Eine Internetpräsenz unterliegt anderen Planungs- und Produktionsschritten als beispielsweise ein Druckerzeugnis oder ein 3D-Videoclip. Doch schon allein bei der Internetproduktion gibt es nachvollziehbarerweise massive Unterschiede, beispielsweise zwischen der einfachen “Web-Visitenkarte” und einem umfangreichen Themenportal mit Shopanbindung, Forum, zugangsgeschützen Sonderbereichen und multimedialen Inhalten wie Film und Musik. Der nachstehende Text bezieht sich auf die Produktion einer normalen, gewerblichen Internetpräsenz, welche nach Übergabe vom Kunden eigenständig weiter verwaltet wird.
Kundenkontakt
Egal auf welchem Weg man zueinander fand, der erste Schritt ist immer der direkte Kontakt und die erste Bestandsaufnahme vor Ort beim Kunden.
Nur so ist es möglich, die Persönlichkeit des Kunden oder das Ambiente einer Örtlichkeit wie dem zu portraitierenden Unternehmen in die späteren Gestaltungsideen einfließen zu lassen.

Ebenfalls ist es schon hier ausschlaggebend, jede noch so kleine Vorstellung des potenziellen Auftraggebers zu erfragen. Wenn möglich, werden erste Skizzen bereits jetzt angefertigt und ausführlich besprochen.
Entwurfsphase

In dieser Phase werden maximal drei Entwürfe angefertigt die dem Kunden zur Ansicht vorgelegt werden. Wichtig ist auf Kundenseite das Verständnis dafür, dass die Kreativarbeit, die in dieser Zeit geleistet wird, mithin die wichtigste Arbeit im ganzen Projekt darstellt.
Hier wird der eigentliche Grundstein für den Erfolg eines Projekts gelegt.
Falls noch kein offizieller Auftrag vorliegt, wäre es jedoch vermessen zu erwarten, dass der Gestalter ohne Vertragsabschluss bereits die vollständig fertige Arbeit abliefert. Vielmehr sind die vorgelegten Gestaltungen als mehr oder weniger detailliert skizzierte Vorschläge zu verstehen, die nicht zuletzt dazu dienen sollen, den Kunden davon zu überzeugen, dass eine Partnerschaft mit uns nur von Vorteil für Ihn wäre. Je nach Volumen der vom Kunden geforderten Vorleistung kann es sein, dass eine Entgeltzahlung dieser vereinbarten Leistungen angesetzt wird, selbst wenn der eigentliche Auftrag doch nicht zustande kommt. Siehe hierzu auch unsere AGB.
Eigentlich selbstverständlich:
Gestaltungsleistungen sind nicht nur nach deutschem Recht automatisch urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Vorleistungen, egal ob als ausformulierte Idee, als Text oder Illustration skizziert oder für zum Teil oder vollständig ausgearbeitete Entwürfe.
Wussten Sie, dass ähnlich wie bei Software der Auftraggeber zuletzt nur das Nutzungsrecht an der vom Gestalter erbrachten Werkleistung kauft – NICHT das Recht am Werk selbst?
Das geht nur, wenn ein über die Bereitstellung hinausgehendes Verfügungs- und Eigentumsrecht vertraglich integriert wurde.
Sich als interessierter Kunde Vorschläge machen zu lassen, diese offiziell abzulehnen und dann im Nachtrag anderweitig zu realisieren, ist demnach auch keine wirklich gute, weil nur nur vermeintlich kostensparende Idee…
Und ja, solche Kunden hatten wir auch schon…
Entscheidungsphase
Klingt unglaublich, ist aber ein echter Erfahrungswert: in 9 von 10 Fällen reichen maximal 3 Entwürfe um die Produktion beginnen zu können. Der favorisierte Entwurf wird nach Produktionsfreigabe, falls erforderlich, so lange angepasst, bis er exakt dem Kundenwunsch entspricht.
Die hier festgelegte Marschrichtung wird zur eigentlichen Vertragsgrundlage, denn wir produzieren genau das was hier vereinbart wurde. Spätere Änderungen, die nur ein gewisses Maß vom Plan abweichen, sind in der Regel kein Problem.
Änderungen die nach Produktionsstart wesentlich oder vollständig vom ursprünglichen Plan abweichen, erfordern jedoch in der Regel eine Vertragsanpassung und Nachkalkulation.
Produktion
Es ist bei uns üblich, dass der Kunde nahezu am gleichen Tag, an dem wir mit der Onlinearbeit beginnen, online Einblick in die Produktion erhält. Damit ist gewährleistet, dass er jederzeit in die Entwicklung eingreifen und Änderungswünsche anbringen kann. Auch eventuell “durchgeschlüpfte” Missverständnisse lassen sich so schnell und unbürokratisch abfangen.
Beta-/Alpha-Versionen
Diese Begriffe stehen für die erste Version, die bereits mit allen Eigenschaften ausgestattet, aber im Detail durchaus noch unvollständig sein kann, sowie die letzte Version vor der offiziellen Übergabe in die Veröffentlichung.
Spätestens wenn diese Zustände erreicht sind und bis dahin keine Reaktion seitens des Kunden erfolgte, nehmen wir wieder Kontakt auf und bitten um Zwischenabnahme
Übergabe und Endabrechnung
Wenn die Produktion auch für Sie als Kunden den gewünschten Endzustand erreicht hat, erfolgt die offizielle Übergabe. Sofern vereinbart folgen nun die Schulungen, beispielsweise in den Gebrauch des Redaktionssystems oder in andere technische Umstände, die der Erklärung bedürfen.
Sofern nicht bereits zu Projektbeginn im üblichen Dreistufen-Abrechnungsmodell anders geregelt, erfolgt nun die finale Rechnungsstellung. Sollte sich in der Folgezeit ein trotz dauerhafter Prüfung übersehener Fehler zu erkennen geben, wird dieser natürlich ohne Nachberechnung korrigiert.
Fehler, die durch kundenseitige Fehlbedienungen, durch technische Systemveränderungen Dritter oder andere Umstände außerhalb unseres Einflusses entstehen, werden nach Beauftragung selbstverständlich auch korrigiert.
Bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung bleibt ein fertiges Projekt Eigentum der SDVC MEDIEN GMBH.